Kündigung / Spind- und Schlüsselrückgabe

 

Gemäß unserem Mietvertrag §2 gelten folgende Bedingungen:

 

„Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern der Vertrag nicht bis zum 31. Mai des jeweiligen Schuljahres beim Vermieter schriftlich gekündigt wird.

  

Bei Schulwechsel der Schülerin / des Schülers im laufenden Schuljahr wird eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende eingeräumt.“

 

Zu viel bezahlte Miete wird dem Mieter zu Vertragsende auf ein bekannt zu gebendes Konto gut geschrieben.

 

Im Falle einer Mietauflösung durch den Mieter sendet der Mieter eine E-Mail mit dem Betreff "Kündigung" an die E-Mail Adresse SpindeBGBerndorf@gmx.at. Dies hat innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen zu erfolgen. Bitte hier immer unbedingt IBAN UND BIC Code im Mail angeben, da unsere Hausbank auch den BIC Code für eine Sammelüberweisung benötigt.

 

Auf diese E-Mail wird eine Antwort des Vermieters mit der Bestätigung der Kündigung und der weiteren Vorgehensweise folgen.

 

Schlüsselrückgabe

 

In weiterer Folge ist der Spind vom Mieter vollständig zu räumen und zu reinigen. Der Schlüssel wird anschließend in einem Kuvert, das mit Namen und Spindnummer beschriftet ist, im Schulsekretariat abgegeben.

 

Nach Übernahme des Schlüssels durch den Elternverein wird der Spind durch den Elternverein auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft.

 

Befindet sich der Spind in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand, wird die Kaution rücküberwiesen.